Auch zum Jahresende veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zahlreiche neue Nutzenbewertungen. In diesem Monat liegt der Fokus auf Arzneimitteln, die für das Leberzellkarzinom, Ösophagus- und Kolorektalkarzinom zugelassen wurden. Der G-BA ha geprüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen…
Injizierbare Tranexamsäure-Formulierungen sind nur zur intravenösen Anwendung zugelassen. Medizinisches Fachpersonal muss äußerste Sorgfalt walten lassen, um die korrekte Applikationsart von Tranexamsäure sicherzustellen, da eine insbesondere eine versehentliche intrathekale Applikation mit schwerwiegenden, teils tödliche Zwischenfälle assoziiert…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Stellungnahme der AkdÄ zur frühen Nutzenbewertung § 35a SGB V von Nivolumab – neues Anwendungsgebiet: Leberzellkarzinom, nicht resezierbar oder fortgeschritten, Erstlinie, Kombination mit Ipilimumab.
Mit dem Start des 4. Quartals im Jahr 2025 gibt es natürlich wieder einen neuen Quartalsbüberblick für Praxen - bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden und informieren Sie sich über alles Wissenswerte rund um Ihren gastroenterologischen Praxisalltag.
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Das IQWiG hat den monoklonalen Antikörper Guselkumab in 2 randomisierten Studien bewertet – bei Colitis ulcerosa und Morbus Crohn. Das Ergebnis: Kein Zusatznutzen gegenüber Golimumab bzw. Ustekinumab, außer bei einzelnen Subgruppen mit Biologika-Vortherapie. Die Daten liefern dennoch wichtige Impulse für die Versorgung chronisch-entzündlicher…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Wie steht es um die enterale Ernährung mit bilanzierten Diäten in Deutschland? Der Gemeinsame Bundesausschluss (G-BA) ruft Hersteller und Fachgesellschaften zur Teilnahme an einer groß angelegten Onlinebefragung auf – mit Blick auf mögliche Anpassungen der Arzneimittel-Richtlinie.
Mit dem Start des 3. Quartals im Jahr 2025 gibt es natürlich wieder einen neuen Quartalsbüberblick für Praxen – bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden und informieren Sie sich über alles Wissenswerte rund um Ihren onkologischen Praxisalltag.
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…