Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Mit Pembrolizumab steht jetzt ein zweiter Immuncheckpoint-Inhibitor für die Kombination mit Cisplatin/Gemcitabin in der Erstlinientherapie von lokal fortgeschrittenen, nicht resezierbaren oder metastasierten biliären Tumoren zur Verfügung. Zukünftig zu diskutieren sind jedoch die Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie, die Nutzung eines…
Der Immuncheckpoint-Inhibitor Pembrolizumab gehört jetzt auch bei Patienten mit HER2-, PD-L1+, fortgeschrittenem Adenokarzinom von Magen oder gastroösophagealem Übergang zum Standard in der Erstlinientherapie. Die Stellungnehmenden betonen jedoch die Komplexität der Nutzenbewertung aufgrund der eingeschlossenen Studien, der Subgruppen und der Wahl…
Laut den Stellungnehmenden ist Durvalumab (Monotherapie) eine wirksamere und besser verträgliche Therapie als Sorafenib bei Patienten mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbarem HCC. Ein Vorteil gegenüber Atezolizumab/Bevacizumab und Durvalumab/Tremelimumab ist nicht belegt, allerdings ist die Nebenwirkungsrate niedriger und das…
Bei Orphan Drugs wird das politische Ziel, den Preis am Zusatznutzen auszurichten, erst durch die nachgelagerte reguläre Nutzenbewertung erreicht. Dies zeigt eine aktuelle IQWiG-Auswertung.
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Für die Beantwortung der Frage, ob ein neues Arzneimittel einen Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie hat, ist die Datenlage oft unzureichend. Um die Evidenzbasis zu verbessern, kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom Hersteller eine anwendungsbegleitende Datenerhebung (AbD) fordern. Aktuell sind die klinischen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) berichtet über ein neues methodisches Verfahren, das bei Vorliegen weniger Studien den Nutzen von medizinischen Behandlungsmaßnahmen zuverlässiger als bisher einschätzen lässt.
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Mirikizumab (Omvoh®) bei Erwachsenen mit einer mittelschweren bis schweren aktiven Colitis ulcerosa (CU), die auf eine konventionelle Therapie oder eine Biologika-Behandlung unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder eine Unverträglichkeit…
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen nach Markteintritt eine (Zusatz-) Nutzenbewertung durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob das neue Arzneimittel im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie Vorteile, wie bspw. weniger Nebenwirkungen, hat. In diesem Beitrag erfahren Sie…
Obwohl Biologika seit über 20 Jahren bei Morbus Crohn eingesetzt werden, gibt es kaum vergleichende Studien gegenüber etablierten Wirkstoffen. Placebo-Vergleiche sind allerdings zur Bewertung eines Zusatznutzens ungeeignet. Auch beim JAK-Inhibitor Upadacitinib sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)…
In einem Kommentar im BMJ plädiert die Leiterin des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung für Zulassungsregularien, die Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen fördern anstelle von Me-too-Präparaten.
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Risankizumab bei Erwachsenen mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn (MC) nicht belegt ist.
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Upadacitinib bei Erwachsenen mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa (CU) bei beiden Fragestellungen nicht belegt ist, da der pharmazeutische Unternehmer (pU) keine geeigneten Daten vorlegen kann.