Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufgabe, für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen nach Markteintritt eine (Zusatz-) Nutzenbewertung durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob das neue Arzneimittel im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie Vorteile, wie bspw. weniger Nebenwirkungen, hat. In diesem Beitrag erfahren Sie…
Obwohl Biologika seit über 20 Jahren bei Morbus Crohn eingesetzt werden, gibt es kaum vergleichende Studien gegenüber etablierten Wirkstoffen. Placebo-Vergleiche sind allerdings zur Bewertung eines Zusatznutzens ungeeignet. Auch beim JAK-Inhibitor Upadacitinib sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)…
In einem Kommentar im BMJ plädiert die Leiterin des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung für Zulassungsregularien, die Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen fördern anstelle von Me-too-Präparaten.
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Risankizumab bei Erwachsenen mit mittelschwerem bis schwerem aktivem Morbus Crohn (MC) nicht belegt ist.
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen von Upadacitinib bei Erwachsenen mit mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa (CU) bei beiden Fragestellungen nicht belegt ist, da der pharmazeutische Unternehmer (pU) keine geeigneten Daten vorlegen kann.
Die AkdÄ sieht für die Wirkstoffkombination Elbasvir/Grazoprevir übereinstimmend mit dem IQWiG nach den Kriterien der Arzneimittelnutzenverordnung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis < 18 Jahren mit chronischer Hepatitis C (Genotypen 1 oder 4) keinen Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Pembrolizumab in Kombination mit Chemotherapie zeigt einen erheblichen Zusatznutzen bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre. Betroffene überlebten im Median 14 Monate gegenüber neun in der Kontrollgruppe. Für Betroffene mit fortgeschrittenem Adenokarzinom ist ein Zusatznutzen dagegen nicht belegt.