Jugendschutz & SuchtpräventionSchluss damit! – Regierung will begleitetes Trinken verbieten

Alkohol ab 14 – das ist bislang erlaubt, wenn die Eltern dabei sind. Doch damit soll bald Schluss sein: Die Bundesregierung plant, das sogenannte „begleitete Trinken“ zu streichen. Suchtbeauftragter Hendrik Streeck sieht darin eine Chance, den Trend zum Nicht-Trinken unter Jugendlichen zu stärken.

Rot- und Weißwein werden in 2 Weingläser eingeschenkt
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Die Regierung will das begleitete Trinken ab 14 Jahren aus dem Jugendschutzgesetz streichen.

Die Bundesregierung will nach Angaben ihres Sucht- und Drogenbeauftragten das sogenannte begleitete Trinken von Jugendlichen ab 14 Jahren abschaffen. Man sehe gerade den Trend unter Jugendlichen, dass diese nicht tränken, gar nicht erst damit anfingen, so der CDU-Politiker Hendrik Streeck im ARD-«Morgenmagazin». «Und das ist eigentlich etwas, was wir verstärken wollen.» 

Reformziel: Weniger Alkohol, mehr Aufklärung

Jugendliche in Deutschland dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14 Jahren erlaubt – auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit.

Alkohol werde auch nicht besser, wenn man ihn in der Öffentlichkeit im Beisein der Eltern trinke, sagte Streeck. Das sei immer noch schädigend, gerade für junge Gehirne, da viele Prozesse in der Entwicklung noch nicht abgeschlossen seien, so der Arzt. 

Bereits im Juni hatten die Gesundheitsminister der Länder auf ein Verbot der Praxis gedrängt.