Bessere Vernetzung nötigZu selten sind Rettungsdienste schnell genug am Einsatzort

Wenige Minuten können über Leben und Tod von Menschen entscheiden. In Brandenburg wird die gesetzliche Frist bei den Einsätzen der Rettungsdienste zu oft nicht eingehalten.

Blaulicht an einem Rettungswagen
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Nur in Brandenburg an der Havel und in Frankfurt (Oder) haben Brandenburgs Rettungsdienste im Jahr 2022 die gesetzliche vorgegebene 15-Minuten-Frist für Noteinsätze einhalten können.

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Rettungsdienste haben 2022 nur in Brandenburg an der Havel und in Frankfurt (Oder) die gesetzlichen Vorgaben zur Frist für Noteinsätze einhalten können. In den anderen kreisfreien Städten Potsdam und Cottbus sowie in allen Landkreisen überschritten die Einsatzkräfte die vorgegebene Frist von 15 Minuten zu oft, wie aus der Antwort des Gesundheitsministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht. Angaben für das vergangene Jahr sind laut Ministerium nicht vor dem kommenden Frühjahr zu erwarten.

15 Minuten Frist bis zum Eintreffen am Einsatzort

Nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes müssen die Rettungswachen jeden Einsatzort an einer öffentlichen Straße in 95% aller Fälle in einem Jahr innerhalb von 15 Minuten erreichen. Diese sogenannte Hilfsfrist umfasst den Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung in der Leitstelle bis zum Eintreffen der ersten Rettungskräfte am Einsatzort.

Im Jahr 2021 konnten die Rettungsdienste auch in Cottbus die gesetzliche Hilfsfrist noch einhalten. Am häufigsten verfehlt wurde die Vorgabe 2022 im Landkreis Spree-Neiße wie schon im Jahr 2021 mit nur 81%. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin konnten nur 82% (2021: 84%) der Einsätze innerhalb der gesetzlichen Frist bewältigt werden.

Frühere Bilanz der Rettungskräfte war positiver

Früheren Regierungsangaben zufolge konnten die Rettungseinsätze im Jahr 2012 noch in allen 4 kreisfreien Städten und in zwei Landkreisen die gesetzliche Quote einhalten. Zwei Jahre später waren es nur noch 2 Städte und 2 Landkreise.

Laut Gesundheitsministerium wird mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung auch eine bessere Vernetzung des vertragsärztlichen Notdienstes, der Notaufnahmen in den Krankenhäusern und der Rettungsdienste angestrebt. Es sei davon auszugehen, dass eine effizientere Steuerung von Hilfeersuchen in die richtige Versorgungsebene die Rettungsdienste entlasten werde, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.