Revision statt ReueSyrischer Arzt kämpft weiter vor Gericht

Er soll Menschen gequält und getötet haben – nun will der verurteilte syrische Arzt Alaa M. das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht akzeptieren. Der Fall geht in die nächste Runde.

Der Angeklagte Alaa M. im Gerichtssaal des OLG Frankfurt: Der sogenannte Folterarzt geht in Revision.
Boris Roessler/dpa
Der Angeklagte Alaa M. im Gerichtssaal des OLG Frankfurt: Nach dem Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwarung legt der Mediziner Revision ein.

Frankfurt/Main (dpa) - Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Arzt Alaa M. (►wir berichteten) hat gegen das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) Revision eingelegt.

Es geht in eine neue Runde

Bis sich der Bundesgerichtshof mit der Revision beschäftigen kann, wird es laut Auskunft einer OLG-Sprecherin länger dauern. Zunächst habe der zuständige Strafsenat im OLG bis April 2026 Zeit, das Urteil zu schreiben. Erst dann müssten die Rechtsanwälte von Alaa M. ihre Revision begründen.

Der 40-jährige Mediziner war in der vergangenen Woche verurteilt worden, weil er in seiner syrischen Heimat gefoltert und getötet hatte. Gegen ihn wurde das höchste Strafmaß verhängt: lebenslange Haft mit der Feststellung der besonderen Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. 

Der Prozess im OLG hatte fast dreieinhalb Jahre gedauert, der Arzt bestritt jegliche Schuld. Er lebt seit 10 Jahren in Deutschland und hatte zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen als Orthopäde gearbeitet.