Rückwirkend zum 01. Januar 2025: Neue Honorarregeln: Mehr Geld für innovative Versorgung
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Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat neue Regelungen zur Honorarverteilung beschlossen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat im März – rückwirkend zum 01. Januar 2025 – neue Regeln für die Honorarverteilung beschlossen: Sektorenübergreifende Einrichtungen, Bundeswehrkrankenhäuser und pädiatrische Spezialambulanzen erhalten klare Vorgaben – ein wichtiger Schritt hin zu integrierter Versorgung und flexibler Honorierung.
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